19.11.2025

Schlagabtausch im Sozialausschuss

Die FDP im Kreis warnt: Trotz drohender Erhöhung der Kreisumlagen bewilligt der Ausschuss immer mehr freiwillige Gelder

Eins steht fest: Die finanziellen Möglichkeiten des Kreises werden sich auf absehbare Zeit deutlich verschlechtern. Da der Kreis keine nennenswerten Einnahmen verzeichnet, könnte ab 2027 eine Erhöhung der Kreisumlage unumgänglich werden. Doch die Städte, Gemeinden und Kommunen ächzen heute schon unter den hohen Abgaben.

Der Sozialetat macht 55% des Gesamthaushaltes aus. Die freiwilligen Leistungen des Kreises belaufen sich auf rd. 11 Millionen Euro, größtenteils für soziale Dienste. 2024 schloss der Haushalt mit einem Minus von rd. 270.000 Euro. Bei einer bedachteren Haushaltsführung hätte dieses Minus durch Streichung von einigen freiwilligen Leistungen im Sozialhaushalt ausgeglichen werden können. Doch davon will der Sozialausschuss nichts wissen.

In der gestrigen Sitzung des Ausschusses bewilligte die Mehrheit erneut hohe Summen für die sozialen Antragsteller, wie Betreuungsvereine, Migrationsfachdienste und freiwillige Schuldnerberatung. Zu betonen ist, dass auch ohne die freiwilligen Leistungen das Angebot an sozialen Hilfen gesichert ist. Beispiel Pflegestützpunkte zur Beantragung von Pflegebedarfen: Nun wird damit argumentiert, dass die komplexeren Pflegebedarfe eine zu den gesetzlichen Beratungsangeboten hinausgehende Beratung notwendig machen.

„Das heißt, mehr Bürokratie führt wieder einmal zu höheren Kosten für die Steuerzahler. Doch anstatt das zu ändern, werden zusätzliche Stellen geschaffen und in diesem Fall weitere 100.000 Euro bewilligt, damit den Menschen erklärt wird, wie sie Formulare so ausfüllen, dass sie die staatlichen Leistungen in Anspruch nehmen können. Das kann es nicht sein“, sagt Dr. Gamm, sozialpolitische Sprecherin der FDP. „Meine Fraktion fördert die Eigenverantwortung des Einzelnen. Es sollte eher eine Lösung im Rahmen des Landesrahmenvertrag gefunden werden, um die Bürokratie endlich zu bekämpfen und die Belastung des Kreises nicht überzustrapazieren.“ 

Die Finanzierung eines Pflegestützpunktes ist im § 7c Abs. 2 Satz 2 Sozialgesetzbuch, Elftes Buch, geregelt. Mit der Neufassung des "Landesrahmenvertrag Pflegestützpunkte Schleswig-Holstein" am 15.12.2020 wurde das förderungsfähig zur Verfügung gestellte Personal für das Care-Management von 2,0 auf 2,5 Vollzeitkräfte erhöht. Damit verbunden wurde das mit administrativen und Serviceaufgaben betraute Personal von 0,5 auf maximal 0,75 Vollzeitkräfte erhöht. Alle darüberhinausgehenden Kosten sind freiwillige Leistungen und müssen in voller Höhe vom Kreis Ostholstein getragen werden.

„Unser Ziel muss es sein, Druck auf die Landesregierung auszuüben, damit der Landesrahmenvertrag endlich angepasst wird“, sagt Dr. Joachim Rinke, FDPFraktionsvorsitzender, und ergänzt „der Ergänzungsvertrag muss so abgeschlossen werden, dass eine Personalaufstockung durch Anpassung des Landesrahmenvertrages grundsätzlich die unmittelbare Beendigung der freiwilligen Leistung zur Folge hätte. Es kann nicht sein, dass das Land dem Kreis immer neue Kosten aufbürdet.“